AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen Arbeitgebern

und

der enotax GmbH

 
§ 1 Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Arbeitgebern

(im folgenden: Arbeitgeber oder Auftraggeber), die das Angebot der enotax gmbh (im folgenden: enotax oder Auftragnehmer)

durch Abschluss eines Dienstleistungsvertrages gegen Entgelt in Anspruch nehmen.

§ 2 Überprüfen der Daten vor deren Verarbeitung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln sowie im einzelnen

Anweisung für eine bestimmte Behandlung durch den Auftragnehmer zu erteilen. enotax ist verpflichtet,

die von dem Auftraggeber übermittelten Daten auf ihre äußere Integrität zu überprüfen. Der Auftraggeber

ist verpflichtet,  enotax sämtliche für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erforderlichen Daten

vollständig und zutreffend zu übermitteln.

§ 3 Durchführung mechanischer Arbeitsgänge

enotax erbringt keine Steuerberatung, sondern verarbeitet die von dem Auftraggeber übermittelten Daten nach

dessen steuerlichen und sozialversicherungsmäßigen Vorgaben. Eine rechtliche Würdigung des unterbreiteten

Sachverhaltes, etwa zur Feststellung einer Steuer- oder Abgabenpflichtigkeit, ist der Auftragnehmerin nach dem

Steuerberatungsgesetz nicht erlaubt und wird von ihr nicht erbracht. Der Auftraggeber hat sich in sämtlichen

steuerlichen Fragen durch einen zur Steuerberatung zugelassenen Dritten beraten zu lassen.

§ 4 Verhalten bei festgestellten Unrichtigkeiten der übermittelten Daten

Festgestellte Unrichtigkeiten der übermittelten Daten sind enotax unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber erkennt an,

dass er für nicht gemeldete Unrichtigkeiten haftet, sofern er zur Feststellung und Mitteilung an enotax in der Lage

gewesen ist.

§ 5 Haftung der Auftragnehmer

Die Haftung der Auftragnehmer, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit des Auftraggebers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Etwaige Ansprüche

des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Bekannt werden

geltend zu machen. Widrigenfalls ist der Auftraggeber mit den Forderungen ausgeschlossen.

§ 6 Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Regeln. Die Haftung des Auftraggebers erstreckt sich auch auf

die Nacherhebung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Sozialversicherungsträgern. Etwaige Ansprüche

der Auftragnehmerin gegen den Auftraggeber sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Bekannt werden

geltend zu machen. Widrigenfalls ist die Auftragnehmerin mit den Forderungen ausgeschlossen.

§ 7 Aufrechnung, Einwendungsausschluss

Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen

Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten

Gegenforderungen aufrechnen. Etwaige Einwendungen des Auftraggebers gegen Rechnungen des Auftragnehmers sind

innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Monaten nach Zugang der Rechnung geltend zu machen. Widrigenfalls ist

der Auftraggeber mit den Einwendungen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer wird auf diese Ausschlussfrist

in seinen Rechnungen hinweisen.

§ 8 Vertragsänderungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, neuer Sonderbedingungen und der Preisliste werden

dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich

Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.

Der Widerspruch des Auftraggebers muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen

an den Auftragnehmer abgesandt werden. Im Falle des Widerspruchs ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen

Kündigung des Vertrages berechtigt.

§ 9 Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum

Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt den Parteien

vorbehalten.

§ 10 Datenschutz

enotax ist berechtigt, persönliche Daten des Auftraggebers sowie der einzelnen Arbeitnehmer elektronisch zu verarbeiten,

zu speichern, zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Eine Weitergabe

darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen

des Auftragnehmers, der umseitig bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist

und dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers sowie der einzelnen Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten des Auftraggebers sowie der einzelnen Arbeitnehmer nicht an Dritte

mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben.

§ 11 SCHUFA-Klausel

Der Auftragnehmer behält sich vor, der SCHUFA GmbH Daten über die Aufnahme und Beendigung des Vertrages

zu übermitteln und von der SCHUFA GmbH bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Auftraggeber

zu erhalten. Unabhängig davon wird der Auftragnehmer der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen

Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach

Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist.

§ 12 Vertragswidriges Verhalten

Bei folgenden vom Auftraggeber zu vertretenden Tatbeständen kann der Auftragnehmer für den ihm zusätzlich

entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale in Höhe von 200,- EURO erheben, so weit der Auftraggeber

dem Auftragnehmer nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden

ist: ..... (Bitte im einzelnen ausführen) ..... (Beispiel: verzögerte Rückgabe von Unterlagen/Steuerkarten etc.)

§ 13 Sonstige Bestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und

Bestimmungen des Vertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus

oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, der im Vertrag genannt ist,

vereinbart, soweit der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluß

seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher

Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische

Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 


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