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AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen Arbeitgebernundder enotax GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Arbeitgebern (im folgenden: Arbeitgeber oder Auftraggeber), die das Angebot der enotax gmbh (im folgenden: enotax oder Auftragnehmer) durch Abschluss eines Dienstleistungsvertrages gegen Entgelt in Anspruch nehmen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln sowie im einzelnen Anweisung für eine bestimmte Behandlung durch den Auftragnehmer zu erteilen. enotax ist verpflichtet, die von dem Auftraggeber übermittelten Daten auf ihre äußere Integrität zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, enotax sämtliche für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erforderlichen Daten vollständig und zutreffend zu übermitteln.
enotax erbringt keine Steuerberatung, sondern verarbeitet die von dem Auftraggeber übermittelten Daten nach dessen steuerlichen und sozialversicherungsmäßigen Vorgaben. Eine rechtliche Würdigung des unterbreiteten Sachverhaltes, etwa zur Feststellung einer Steuer- oder Abgabenpflichtigkeit, ist der Auftragnehmerin nach dem Steuerberatungsgesetz nicht erlaubt und wird von ihr nicht erbracht. Der Auftraggeber hat sich in sämtlichen steuerlichen Fragen durch einen zur Steuerberatung zugelassenen Dritten beraten zu lassen.
Festgestellte Unrichtigkeiten der übermittelten Daten sind enotax unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber erkennt an, dass er für nicht gemeldete Unrichtigkeiten haftet, sofern er zur Feststellung und Mitteilung an enotax in der Lage gewesen ist.
Die Haftung der Auftragnehmer, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Etwaige Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Bekannt werden geltend zu machen. Widrigenfalls ist der Auftraggeber mit den Forderungen ausgeschlossen.
Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Regeln. Die Haftung des Auftraggebers erstreckt sich auch auf die Nacherhebung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Sozialversicherungsträgern. Etwaige Ansprüche der Auftragnehmerin gegen den Auftraggeber sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Bekannt werden geltend zu machen. Widrigenfalls ist die Auftragnehmerin mit den Forderungen ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Etwaige Einwendungen des Auftraggebers gegen Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Monaten nach Zugang der Rechnung geltend zu machen. Widrigenfalls ist der Auftraggeber mit den Einwendungen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer wird auf diese Ausschlussfrist in seinen Rechnungen hinweisen.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, neuer Sonderbedingungen und der Preisliste werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Widerspruch des Auftraggebers muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer abgesandt werden. Im Falle des Widerspruchs ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt den Parteien vorbehalten.
enotax ist berechtigt, persönliche Daten des Auftraggebers sowie der einzelnen Arbeitnehmer elektronisch zu verarbeiten, zu speichern, zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers, der umseitig bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers sowie der einzelnen Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten des Auftraggebers sowie der einzelnen Arbeitnehmer nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben.
Der Auftragnehmer behält sich vor, der SCHUFA GmbH Daten über die Aufnahme und Beendigung des Vertrages zu übermitteln und von der SCHUFA GmbH bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Auftraggeber zu erhalten. Unabhängig davon wird der Auftragnehmer der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist.
Bei folgenden vom Auftraggeber zu vertretenden Tatbeständen kann der Auftragnehmer für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale in Höhe von 200,- EURO erheben, so weit der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist: ..... (Bitte im einzelnen ausführen) ..... (Beispiel: verzögerte Rückgabe von Unterlagen/Steuerkarten etc.)
Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Vertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, der im Vertrag genannt ist, vereinbart, soweit der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. |